25.07.2016 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH, IX ZB 21/15 : Berufung eines Sonderinsolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung

Insovlenz: Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch die Gläubiger

Ein wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, liegt nur vor, wenn er in einer vom Insolvenzgericht einberufenen und geleiteten Gläubigerversammlung getroffen wurde und der Beschlussgegenstand als Tagesordnungspunkt öffentlich bekannt gemacht worden ist. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 IX ZB 21/15



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl