BGH: Masseverbindlichkeiten durch den Schuldner im §270b-Verfahren

IX ZR 157/14: Im Eröffnungsverfahren zur Vorbereitung einer Sanierung kann der Schuldner nur dann Masseverbindlichkeiten begründen, wenn ihn das Insolvenzgericht auf seinen Antrag dazu ermächtigt hat
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