BGH: Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrags
Ein Schuldner hatte einen Geldzufluss von 12.500 Euro verheimlicht und den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgezogen. Die Gläubiger stimmten der Rücknahme nicht zu - jetzt entschied der BGH.
Leitsatz :Hat ein Gläubiger in dem gemäß § 300 Abs. 1 InsO aF zur Anhörung anberaumten Termin oder innerhalb der stattdessen gesetzten Erklärungsfrist einen 
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