10.07.2018 - Kategorie "Private Insolvenz"

BGH: Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrags

Private Insolvenz: Die Obliegenheitsverletzung und Restschuldbefreiung

Ein Schuldner hatte einen Geldzufluss von 12.500 Euro verheimlicht und den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgezogen. Die Gläubiger stimmten der Rücknahme nicht zu - jetzt entschied der BGH.


Leitsatz :Hat ein Gläubiger in dem gemäß § 300 Abs. 1 InsO aF zur Anhörung anberaumten Termin oder  innerhalb  der  stattdessen  gesetzten  Erklärungsfrist  einen 

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