19.10.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Ruhen der Mietzahlung, bis Mietkaution insolvenzfest angelegt ist

BGH: Ruhen der Mietzahlung, bis Mietkaution insolvenzfest angelegt ist

Insolvenz des Vermieters: Mietkaution muss auch von Zwangsverwalter insolvenzfest angelegt werden, dies bestätigte der BGH in einem Urteil.


Mieter dürfen im Fall der Insolvenz ihres Vermieters die Zahlungen aussetzen, bis die Kaution insolvenzfest angelegt ist. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervo

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