11.05.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Unternehmerische Entscheidungen des Insolvenzverwalters

BGH zur Haftung des Insolvenzverwalters

IX ZR 253/15 : b) Der Insolvenzverwalter darf keine Geschäftschance persönlich nutzen, die aufgrund der Umstände des jeweiligen Falles dem von ihm verwalteten Schuldnerunternehmen zuzuordnen ist.



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