18.12.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Verschweigen ist keine "Verheimlichung"

BGH: Verschweigen ist keine "Verheimlichung"

Das aktuelle Urteil zur Verbraucherinsolvenz: Verschweigen ist keine Obliegenheitsverletzung.


mehr Informationen und der Link zum Urteil 

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.