BGH: Zeugnis des Insolvenzschuldners - II ZB 22/17

In einem Prozess eines Gläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle ist der Insolvenzschuldner nicht Rechtsvorgänger des beklagten Insolvenzverwalters im Sinne des §385 Abs.1 Nr.4 ZPO.
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