21.07.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Zur Schenkungsanfechtung

Schenkungsanfechtung

IX ZR 252/16 : Nimmt der Schuldner irrig an, dass er zur Leistung verpflichtet sei, liegt keine unentgeltliche Leistung im Sinne des § 134 InsO vor.



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