18.03.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Zwingend benötigtes Auto des Schuldners ist unpfändbar

BGH: Zwingend benötigtes Auto des Schuldners ist unpfändbar

BGH: Ein Auto, das der Ehegatte des Schuldners zur Fahrt zum Arbeitsplatz benötigt darf nicht gepfändet werden.(BGH, Az.: VII ZB 16/09).


Die klagende Gläubigerin betreibt wegen einer Forderung von 2.459,79 € die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Diese ist erwerbsunfähig und bezieht nur eine kleine Rente. Sie lebt mit ihrem Ehe

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