12.01.2015 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Buchalik Brömmekamp und BWI-Bau kooperieren in Eigenverwaltungsverfahren

Buchalik Brömmekamp und BWI-Bau kooperieren in Eigenverwaltungsverfahren

Bündellung von Branchen-Know-how und Insolvenzrecht für Unternehmen der Bauwirtschaft


Die auf die Sanierung von Unternehmen spezialisierte Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp und die BWI-Bau GmbH – Institut der Bauwirtschaft werden bei Eigenverwaltungsverfahren in der Baubranche noch enger kooperieren. Damit steht einem Bauunternehmen in der Krisensituation erstmals das Know-how über die Sanierung unter Insolvenzschutz und über die spezifischen Branchenthemen gebündelt zur Verfügung. Die Partner bieten rechtliche, betriebswirtschaftliche und operative Restrukturierungslösungen für die Baubranche an, die aufeinander abgestimmt sind.

 

„Die Zusammenarbeit ist ein Gewinn insbesondere für die Unternehmen. Denn ein Insolvenzplanverfahren in der Baubranche ist sehr komplex und ambitioniert. Wir bringen unsere vielfältige Kompetenz in der Sanierung von Unternehmen ein. Umgekehrt ist das BWI-Bau ein idealer Partner für alle baubetrieblichen und baubetriebswirtschaftlichen Themenstellungen“, so Robert Buchalik, Partner der Buchalik Brömmekamp.

 

Schon jetzt hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Anwaltskanzlei Buchalik Brömmekamp und BWI-Bau bewährt. Gemeinsam wurde z. B. das Bauunternehmen Friedrich Rempke aus Hagen erfolgreich durch ein Eigenverwaltungsverfahren geführt. Derzeit beraten beide das Bauunternehmen Müsse (Erndtebrück) und die Kurth Tiefbau (Odenthal) jeweils in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

 

Das BWI-Bau ist auf die Besonderheiten der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft spezialisiert. Die Berater des BWI-Bau verfügen über die notwendige Fach-, Branchen- und Methodenkompetenz, so dass Bauunternehmen dezidierte und verlässliche Dienstleistungen angeboten werden können. Gerade im Hinblick auf die aus dem Projektgeschäft resultierenden baubetrieblichen, baubetriebswirtschaftlichen und baurechtlichen Besonderheiten ist dies eine unbedingte Erfolgsvoraussetzung für eine branchenkompetente Beratung.

 

„Das gilt gerade in Krisensituationen, wenn es darum geht, die Ursachen für wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu erkennen und die notwendigen Strategien und Maßnahmen zur nachhaltigen Restrukturierung und wirtschaftlichen Stabilisierung zu suchen“, erklärt Institutsleiter Prof. Dr. Ralf-Peter Oepen. So konzentriert sich das BWI-Bau im Zuge der strategischen Kooperation mit der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp auf die Beratungsdienstleistungen aus baubetrieblicher und baubetriebswirtschaftlicher Sicht und erstellt zusammen mit den betriebswirtschaftlichen Experten der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung, die vor allem methodische und insolvenzspezifische Expertise einbringen, das operative Sanierungskonzept. Das BWI-Bau begleitet zudem das zu sanierende Unternehmen im Zuge der operativen Umsetzung des Sanierungskonzeptes,

 

Buchalik Brömmekamp wird in der Kooperation neben der Übernahme der besonderen betriebswirtschaftlichen Aspekte einer Insolvenz, die Unternehmen in rechtlichen Fragen beraten sowie die Sanierung der Krisenunternehmen maßgeblich gestalten. Dazu gehört die Vorbereitung der Antragstellung auf Eigenverwaltung, die Verhandlungen mit den Gläubigern, die Erstellung des Insolvenzplanes sowie die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Buchalik Brömmekamp hat bisher 50 Unternehmen nach dem neuen Gesetz (ESUG) beraten und die entsprechenden Verfahren erfolgreich durchgeführt.

 

Buchalik Brömmekamp und das BWI-Bau werden auf der Baumesse (19.-24. Januar 2015) in München ihre Kooperation erstmalig vorstellen. Beide Unternehmen sind auf dem Messestand Halle C3/Stand 311 vertreten.

 

 

 

 

 

 


Bild: © M. Michelini

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