30.09.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Bundesregierung bringt Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg

 Anfechtungsfrist soll von zehn auf vier Jahre verkürzt werden

Bei der nachträglichen Anfechtung von Insolvenzen sollen Gläubiger und betroffene Arbeitnehmer künftig besser vor finanziellen Risiken geschützt sein.


Das Bundeskabinett beschloss dafür am Dienstag ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit.«Häufig wissen Gläubiger nicht, ob sie Zahlungen von ihren Schuldnern dauerhaft behalten können oder

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