Bundessozialgericht: Abfindungen aus Vergleich sind Einkommen
Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich sind beim Arbeitslosengeld II auf das Einkommen anzurechnen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden (Az.: B 4 AS 47/08 R).
Bei der Ermittlung des Bedarfs habe der Gesetzgeber Abfindungen bewusst nicht von der Anrechnung als Einkommen ausgenommen, begründete das Gericht. Laut Gesetz seien Abfindungen auch keine «zweckbesti
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