Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung
Der Deutsche Bundestag hat am 19.06. zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen.
Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können.  
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.