BUNDESTAG: Bundesrat fordert Änderung der Insolvenzordnung

Durch eine Neufassung von Paragraf 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO) will der Bundesrat aus Gründen der Rechtssicherheit sicherstellen, dass grundsätzlich der vollständige Gerichtsbeschluss über die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters bekannt gemacht werden.
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