Bundesverband eMobilität (BEM) im vorläufigen Insolvenzverfahren

Nachdem der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) Anfang Mai 2025 einen Insolvenzantrag gestellt hatte, ordnete das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 22. Mai 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren an.
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus von der Kanzlei VOIGT-SALUS. wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der seit über 16 Jahren bestehende Interessenverband setzt sich für die Förderung de
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.