Bundesverfassungsgericht untersagt Aufhebung des Suhrkamp-Insolvenzverfahrens
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem Amtsgericht Charlottenburg vorläufig untersagt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG aufzuheben und die neue Rechtsform des Verlags in das Handelsregister einzutragen.
Diese Anordnung gelte bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung,längstens bis zum 21. Dezember 2014, und diene dazu, "die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes
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