curasan AG: Anzeige eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
Anzeige eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand der curasan AG (Aktien: ISIN DE000A2YPGM4 / Wandelanleihe: ISIN DE000A2TR497) teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Für diesen Verlust sind im Wesentlichen operative Verluste - verstärkt durch die Corona-Pandemie - verantwortlich.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst grundsätzlich nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Mit Beschluss vom 01.06.2020 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der curasan AG eröffnet, Az. 651 IN 63/20. Aufgrund des derzeitigen Insolvenzverfahrens bedarf es einer nach § 92 Abs. 1 AktG grundsätzlich einzuberufenden Hauptversammlung nicht, weshalb die Emittentin von der Einberufung einer solchen Abstand nimmt.
Mehrere Investoren haben indikative Übernahme-Angebote abgegeben, die derzeit verhandelt werden. Der Geschäftsbetrieb der Emittentin wird wie bisher in vollem Umfang fortgeführt
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