28.05.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Decheng Technology AG stellt Insolvenzantrag

Die Decheng Technology AG ist sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet

Die Decheng Technology AG ist sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet und sieht sich deshalb gezwungen, zeitnah einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.


Die Ermittlungen des neuen Vorstandes, der mit Wirkung zum 2. Mai 2019 nach längerer Führungslosigkeit der Gesellschaft durch den gerichtlich bestellten Aufsichtsrat bestellt wurde, haben ergeben, dass die bei der Gesellschaft noch vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um aktuell fällige Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Gesellschaft ist deshalb zahlungsunfähig. Darüber hinaus ist es nicht gelungen, Kontakt zu den Beteiligungen der Gesellschaft in Hongkong (Zwischenholding) und China (operative Gesellschaften) herzustellen. Daher muss davon ausgegangen werden, dass die Gesellschaft die Kontrolle über diese Beteiligungen verloren hat. Diese sind daher bei der Erstellung einer Überschuldungsbilanz nach den Regelungen der Insolvenzordnung als wertlos zu betrachten. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft auch überschuldet.


Das Ziel des Vorstands ist es, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung von Aktionären, die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren. Insbesondere soll die Börsennotierung der Gesellschaft aufrechterhalten werden.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl