01.03.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

DEIKON GmbH i.I.: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen:

Der Insolvenzverwalter der Deikon wird nun das Geld einklagen

Rechtskräftige Entscheidung des Bundesgerichtshofs


Im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen frühere Vorstandsmitglieder der Boetzelen Real Estate AG (jetzt:DEIKON GmbH) wegen des Abschlusses eines Zinsswapvertrags am14.08.2008, wie in der Ad hoc-Mitteilung vom 16.12.2010 und der Adhoc-Mitteilung vom 04.12.2012 erwähnt, ist heute eine rechtskräftigeEntscheidung des Bundesgerichtshofs zugestellt worden. Die beklagtenfrüheren Vorstandsmitglieder wurden rechtskräftig verurteilt, an denInsolvenzverwalter EUR 6.547.785,75 zzgl. Rechtshängigkeitszinsen zuzahlen.


Der Insolvenzverwalter wird nunmehr den Anspruch durchsetzen und insbesondere gegenüber der seinerzeit bestehenden D&O-Versicherung geltend machen. Der genaue Zeitpunkt und die genaue Höhe eines Erlöses aus der Geltendmachung kann derzeit nicht prognostiziert werden.



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