Deloitte-Kennzahlenbericht: Überdurchschnittliche Werte für Rombach Rechtsanwälte
Der aktuelle Jahresbericht der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist für die Kanzlei Rombach Rechtsanwälte erneut eine besonders niedrige Verwaltungskostenquote sowie einen besonders hohen Wert bei der Befriedigungsquote ungesicherter Gläubiger aus.
Im Vergleich zu anderen Institutionen werden der Thüringer Kanzlei weitaus bessere Werte bescheinigt.
„Mit der Beauftragung der Wirtschaftsprüfer erbringen wir
einen aktiven Nachweis über die Qualifikation unserer Insolvenzverwalter und die
Qualität unseres Büros gegenüber Insolvenzgerichten, bei denen wir tätig sind“,
sagt Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte.
Sehr niedrige Verwaltungskostenquote
Die Verwaltungskostenquote setzt sich zusammen aus der Relation der Kosten für den Insolvenzverwalter sowie Dritter, deren Dienste der Verwalter für die Abwicklung des Verfahrens in Anspruch genommen hat, zur Teilungsmasse. Die Kanzlei Rombach Rechtsanwälte weist eine Verwaltungskostenquote von 38,5 Prozent auf. Im Vergleich zum Amtsgericht Hamburg (60,4 Prozent) ist diese Quote sehr niedrig. „Laut Deloitte-Bericht spricht dies für eine moderate Abrechnungspraxis unserer Kanzlei“, betont André Rombach LL.M. von Rombach Rechtsanwälte.
Im Einzelnen haben die jeweiligen Kosten folgenden Anteil an der Teilungsmasse:
Vergütung Sachverständiger (0,1 Prozent),
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (4,0 Prozent),
Vergütung des Insolvenzverwalters (19,1 Prozent),
Auslagen gem. § 4 Abs. 2 und § 8 InsVV (4,6 Prozent),
Kosten des Bewerters, Verwerters oder Auktionators (2,4 Prozent)
Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (6,6 Prozent),
Rechtsanwaltskosten gem. § 5 InsVV (3,7 Prozent).
Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger deutlich über
Durchschnitt
Auch beim Punkt „Durchschnittliche Befriedigungsquote der
ungesicherten Gläubiger“ wird ein sehr guter Wert erreicht. Die Kennzahl ergibt
sich aus der Summe der Befriedigungsquoten der ungesicherten Gläubiger über
alle eröffneten Verfahren in Relation zur Anzahl der eröffneten Verfahren. Mit
einem Wert von 13,4 Prozent liegt die Kanzlei deutlich über dem um die
quotenfreien, masselosen Verfahren bereinigten Durchschnitt von 5 Prozent. Bei
größeren Verfahren mit Teilungsmassen von mehr als 250.000 Euro lag die Quote
im Untersuchungszeitraum sogar bei 20 Prozent.
Abwehrverhalten gegenüber Insolvenzforderungen
Mit Hilfe dieser aus dem Verhältnis von festgestellten zu
angemeldeten Forderungen gebildeten Kennzahl wird die Fähigkeit des Verwalters
zur sorgfältigen Prüfung von Insolvenzforderungen abgefragt. Rombach
Rechtsanwälte hat über alle Verfahren betrachtet 39,6 Prozent der angemeldeten
Forderungen anerkannt und somit 60,4 Prozent der angemeldeten Forderungen
bestritten. „Dies deutet auf eine hohe Bereitschaft und Fähigkeit zur genauen
Forderungsprüfung und erhöht für die Gesamtheit der beteiligten Gläubiger die
Verteilungsquote“, schreiben die Deloitte-Prüfer.
Bundesweit verlässliche Vergleichsbasis
Zusammen mit elf weiteren Kennzahlen stellt der Deloitte-Bericht eine bundesweit verlässliche Vergleichsbasis für die Wirtschaftlichkeit und Qualität von Insolvenzverwaltern dar. Die Untersuchung von Deloitte wurde mit den folgenden drei Schwerpunkten durchgeführt:
Analyse der aktuellen Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren in der Kanzlei; Aufnahme der Prozesse.
Analyse weiterer Erfolgsfaktoren für die Abwicklung von Insolvenzverfahren mit Blick auf die Anforderung der Gerichte.
Durchführung von
Workshops zur Entwicklung eines Kennzahlensystems für die Abwicklung eines
Insolvenzverfahrens.
In die Betrachtung einbezogen wurden alle seit Januar 2003
bis Dezember 2020 schlussgerechneten sowie mangels Masse nicht eröffneten
Unternehmensinsolvenzverfahren. Es handelte sich um 852
Unternehmensinsolvenzverfahren, davon 277 natürliche Personen und 575
juristische Personen.
Über ROMBACH Rechtsanwälte
ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.
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