29.04.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Deutsche Mechatronics stellt Insolvenzantrag auf vorläufige Eigenverwaltung

Deutsche Mechatronics stellt Insolvenzantrag auf vorläufige Eigenverwaltung

Das Amtsgericht Bonn hat nach Antrag des Mechernicher Unternehmens ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach § 270a InsO eingeleitet.


Das Amtsgericht kommt danach dem Antrag der Geschäftsleitung der Deutschen Mechatronics GmbH nach. Als vorläufiger Sachwalter wurde Dirk Obermüller aus der Kanzlei DHPG eingesetzt. Die

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