Deutsche Mechatronics stellt Insolvenzantrag auf vorläufige Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Bonn hat nach Antrag des Mechernicher Unternehmens ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach § 270a InsO eingeleitet.
Das Amtsgericht kommt danach dem Antrag der Geschäftsleitung der Deutschen Mechatronics GmbH nach. Als vorläufiger Sachwalter wurde Dirk Obermüller aus der Kanzlei DHPG eingesetzt. Die
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.