07.06.2021 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

DHB: Man kann nicht auf der Corona-Welle am Insolvenzgericht vorbeisurfen

Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gilt eine dreiwöchige Frist zur Stellung des Insolvenzantrags

Die bisherige Insolvenzantragspflicht gilt wieder, die Corona-Verschnaufpause ist beendet. Was genau bedeutet das für die betroffenen Unternehmen? Eine Expertin beantwortet die wichtigsten Fragen.



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