Die GBS stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens
Fortführung aller Dienstleistungen, Angebote und Betriebsstätten ohne Einschränkungen
In einem
strategischen Schritt zur Überwindung ihrer finanziellen Herausforderungen hat
die GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH am
16. Februar 2024 beim Amtsgericht Bochum den Antrag auf ein
Eigenverwaltungsverfahren gestellt.
Dr. Harald Pfannkuch, Geschäftsführer der GBS, sagt: „Wir stehen zusammen mit
Pflegediensten in der gesamten Bundesrepublik vor strukturbedingten
Schwierigkeiten wie Unterfinanzierung und Fachkräftemangel. Uns ist es ein
Anliegen, unseren Versorgungsauftrag ernst zu nehmen und unser vielseitiges
Leistungsspektrum in bester Qualität langfristig und zukunftssicher anzubieten.
Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Position für die GBS verdeutlicht
unsere Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als
auch den uns anvertrauten Personen.“
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt der Alltag wie gewohnt bestehen:
Löhne und Gehälter sind über das Verfahren gesichert und der Betrieb an allen
Standorten wird vollumfänglich fortgeführt. Die GBS begegnet mit dem
Eigenverwaltungsverfahren den finanziellen Spannungen, die durch strukturelle
Schwachstellen innerhalb weniger Bereiche trotz weit überwiegend erfolgreicher
Geschäftsfelder entstanden sind.
Die auf Restrukturierung und Sanierung spezialisierten Rechtsanwälte Dr. David
Bunzel und Achim Thomas Thiele, beide Partner bei
Husemann & Partner, werden das Verfahren als
Generalbevollmächtigte begleiten. Dr. David Bunzel: „Bei der Sanierung der GBS
geht es darum, das Unternehmen auf einen soliden wirtschaftlichen Grund zu
stellen. Die Entscheidung für das Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht es der
GBS, ihre Sanierung selbst in die Hand zu nehmen. Es bietet den notwendigen
Gestaltungsspielraum für einen Neuanfang und ich bin zuversichtlich, dass wir
für die verschiedenen Standorte nachhaltige Lösungen finden werden.“
Für die Sanierung entwickeln Entscheidungsträger des Unternehmens bereits
gemeinsam mit einem erfahrenen Restrukturierungsteam ein auf die Bedürfnisse
zugeschnittenen Restrukturierungsplan.
„Wir sind dabei, einen umfassenden Plan zu entwickeln, der nicht nur die
aktuellen Herausforderungen adressiert, sondern auch zukunftsorientierte Wege
aufzeigt, um die GBS als einen unverzichtbaren Teil der Gemeinschaft zu
erhalten und zu stärken. Unsere Strategie wird dabei die breite Palette der
Dienstleistungen, die die GBS bietet, überprüfen und integrieren. Ziel ist es,
durch innovative Lösungen die Leistungen der GBS zu sichern und sie als eine
tragende Säule der sozialen Infrastruktur wieder zu stärken.“ so Achim Thomas
Thiele.
Begleitet wird das Verfahren auch von Dr. Rainer Eckert, den das Amtsgericht
Bochum als vorläufigen Sachwalter bestellt hat. „Meine Aufgabe als vorläufiger
Sachwalter besteht darin, sowohl die Interessen der Gläubiger als auch das Wohl
des Unternehmens im Blick zu behalten. Ich arbeite eng mit der Geschäftsführung
zusammen, um die finanzielle Stabilität und operative Kontinuität der GBS zu
sichern, während wir gemeinsam nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen
suchen, denen sich die Gesellschaft gegenübersieht.“
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