Dieckerhoff Guss GmbH stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren
Das zuständige Amtsgericht hat dem Antrag des Unternehmens entsprochen und das Schutzschirmverfahren angeordnet
Die
Dieckerhoff Guss GmbH, Gusseisenspezialist aus Gevelsberg, hat gestern beim
Amtsgericht in Hagen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens
gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und das Schutzschirmverfahren nach
§ 270b InsO angeordnet. Das Unternehmen nutzt dabei die seit 1. März 2012
geltenden gesetzlichen Möglichkeiten (ESUG), die zur Restrukturierung und
Sanierung erforderlichen Maßnahmen gezielt in eigener Verantwortung zu
erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Durch die nun vorliegende gerichtliche
Anordnung verbleibt die Leitung des Unternehmens auch während des
Schutzschirmverfahrens in den Händen der Geschäftsführung.
„Aufgrund
der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen und flächendeckenden Schließungen
von Unternehmen ist unser Umsatz insbesondere durch die rückläufige Nachfrage
in der Automobilindustrie massiv eingebrochen. Wir haben uns daher aktiv für
diesen Weg entschieden, um die gegenwärtige Krisenlage zu bewältigen und den
notwendigen Restrukturierungsprozess entscheidend voranzutreiben“, sagt
Marc-Oliver Arnold, Geschäftsführer der Dieckerhoff Guss GmbH.
Um
der Komplexität und der besonderen rechtlichen Herausforderungen des
Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, wird Arnold ab sofort von dem
sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresPartner
unterstützt, der als Generalbevollmächtigter die Rolle des
Restrukturierungsverantwortlichen einnehmen wird. „Das Schutzschirmverfahren
ist eine gute Möglichkeit, das Unternehmen im Interesse aller wesentlichen
Beteiligten zu restrukturieren“, sagt Rechtsanwalt Andres, der mit seinem Team
bereits eine Vielzahl von Unternehmen insolvenzrechtlich beraten und
erfolgreich bei ihren Sanierungen betreut hat. In den nächsten Tagen und Wochen
wird Dieckerhoff Guss nun Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten
aufnehmen.
Bei
ihrem Vorhaben wird die Dieckerhoff Guss GmbH zusätzlich durch den gerichtlich
bestellten vorläufigen Sachwalter, Rechtsanwalt Henrik Schmoll von der Kanzlei
WELLENSIEK, begleitet. Dessen Aufgabe wird es sein, das Unternehmen im
Schutzschirmverfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu
wahren.
Der
Geschäftsbetrieb der Dieckerhoff Guss GmbH wird derweil auch während des
Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkung aufrechterhalten und fortgeführt.
„Unsere Geschäftspartner können auch künftig mit uns rechnen. Qualität, Termin-
und Liefertreue sind nach wie vor unser höchstes Gut. Daran wird sich nichts
ändern“, erklärt Arnold.
Geschäftsführer
Marc-Oliver Arnold hat die insgesamt rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Dieckerhoff Guss GmbH, die sich zum Teil noch in Kurzarbeit befinden,
gestern in Gevelsberg zusammen mit dem Restrukturierungsteam unter
Berücksichtigung der erforderlichen Corona bedingten Sicherheitsvorkehrungen
über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert. Die
Beschäftigten erhalten anstelle ihrer Löhne und Gehälter für die nächsten drei
Monate Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen:
Gegenstand des Unternehmens der Dieckerhoff Guss GmbH ist Errichtung, Erwerb und Betrieb von Gießereien und Werken für Motoren und Maschinenbau sowie sonstiger Anlagen, die dem Zweck der vorgenannten Betriebe dienlich oder förderlich sind. Darüber hinaus ist das Unternehmen in der Herstellung, Weiterverarbeitung und Vertrieb von Erzeugnissen aus eigenen Produktionsstätten sowie Handel mit fremden Erzeugnissen tätig. Die Dieckerhoff Guss hat ihren Absatzmarkt vor allem in der Automobil- und Maschinenbauindustrie. Mit rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde 2019 ein Umsatz in Höhe von 75,5 Millionen Euro erwirtschaftet.
Die Gesellschaften sind Teil der GMH Guss Gruppe, deren Zwischenholding GMH Guss GmbH sich seit 27. April 2020 ebenfalls in einem Schutzschirmverfahren befindet. Die Muttergesellschaft Georgsmarienhütte Holding GmbH unterstützt das Schutzschirmverfahren.Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
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