17.10.2017 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Dirk Hammes spricht über Eigenverwaltung im WDR: „Zugangsvoraussetzungen strenger gestalten“

Dirk Hammes spricht über Eigenverwaltung im WDR: „Zugangsvoraussetzungen strenger gestalten“

Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR, Duisburg) hat sich im WDR-Fernsehen zum Umgang mit dem Sanierungsinstrument der Eigenverwaltung geäußert und seine Kritik daran erneuert.


Anlass ist ein vielfach kritisierter Werbebrief einer Düsseldorfer Kanzlei für die Eigenverwaltung an den erfolgreichen Modeunternehmer Wolfgang Grupp (Trigema). 

 

Die Organisationsform der Insolvenz in Eigenverwaltung, nachhaltig bekannt geworden vor fünf Jahren im Zuge des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), ist keine Erfolgsgeschichte. Hauptziel eines Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger und nicht die der Gesellschafter. „Aber die Fehler der Eigenverwaltung sind bekannt. Die Eigenverwaltung ist – konstruktionsbedingt – missbrauchsanfällig, und die Missbrauchsanfälligkeit wird durch das ESUG massiv verschärft. Die gesetzmäßige Verfahrensleitung und -durchführung ist ebenfalls vielfach nicht gewährleistet, auch wegen vielfach schlechter Leistungen von Beratern“, betont Dirk Hammes. Der Duisburger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt, namensgebender Gründungspartner der in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR, gehört von Beginn an zu den Kritikern der Eigenverwaltung und stellt seine Haltung regelmäßig in Fachaufsätzen und Vorträgen dar.

 

Sein Eindruck und seine Haltung, dass viele Probleme der Eigenverwaltung durch Berater verursacht sind, haben sich durch eine aktuelle Berichterstattung noch einmal verstärkt. Die Tageszeitung „Die Welt“ hatte in ihrer Wirtschaftsbeilage „Bilanz“ über das Unternehmen Trigema berichtet (www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article169009828/Unsittliches-Angebot-fuer-Trigema-Chef-Grupp.html). Das von Wolfgang Grupp erfolgreich geführte Familienunternehmen aus Süddeutschland hatte einen Brief einer Düsseldorfer Kanzlei erhalten, in dem die Eigenverwaltung als für den Gesellschafter hochattraktives Modell vorgestellt wird, um das Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler und seiner Gläubiger zu sanieren. Unternehmer Grupp hatte sich gegen dieses Angebot verwahrt, und Daniel Bergner vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hält das Gebaren der Kanzlei laut dem Artikel für „rechtlich möglich, jedoch ethisch-moralisch fragwürdig“.

 

In der WDR-Sendung „Westpol“ (15. Oktober, abrufbar unter http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-westpol-422.html) äußert sich Dirk Hammes zu dem Brief. Für ihn besteht die Gefahr, dass Ansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter in der Eigenverwaltung nicht geltend gemacht werden, der Bock werde schlicht zum Gärtner gemacht, wenn man die Insolvenzverwaltung jenen überlasse, die sie verspätet eingeleitet oder Gläubiger in anderer Weise in rechtlich oder kaufmännisch unvertretbarer Weise geschädigt haben. „Vor diesem Hintergrund müssen die Zugangsvoraussetzungen zu diesem Verfahren strenger gestaltet werden. Das ist auch die Aufgabe und der Auftrag an den Gesetzgeber, dies zu ändern.“ Ebenso weist Dirk Hammes auf die Möglichkeiten der Eigenverwaltung hin, kriminelle Vorgänge im Vorfeld der Insolvenz in einem Unternehmen zu verschleiern: „Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Ansprüche in einem solchen Verfahren verfolgt werden, sind deutlich geringer als in einem Regelverfahren mit Insolvenzverwalter. Das ist sicherlich auch eines der Motive, die ganz wesentlich sind, ein Verfahren in Eigenverwaltung zu führen.“

 

Dirk Hammes hat eine ganze klare Haltung zu dem Schreiben: „In diesem Schreiben habe ich keine einzigen Satz darüber gelesen, welche Rolle denn die Gläubiger in dem Verfahren haben, sondern es wird darüber gesprochen, wie Gesellschafter und Geschäftsführer nach Möglichkeit größtmögliche Vorteile aus diesem Verfahren ziehen können. Das aber entspricht nicht dem Zweck des Insolvenzverfahrens. Meiner Meinung nach wäre die Durchführung des Verfahrens in Eigenverwaltung in dieser Form unseriös und auch rechtswidrig.“

 

Schon in seinem Beitrag „Zu Risiken und Nebenwirkungen einer scheinbaren Selbstverständlichkeit“ in der „NZI – Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ (Ausgabe 4-2017) warnt der Rechtsanwalt davor, dass der Berater in der Eigenverwaltung auf dem Fahrersitz Platz nehme und weder Schuldner oder Sachwalter noch Gläubigerausschuss oder Insolvenzgericht ihn daran hinderten, das Verfahren an sich zu ziehen und eigene Entscheidungen dauerhaft durchzusetzen. In den allermeisten Fällen ist die Eigenverwaltung deutlich teurer als ein Regelverfahren mit Insolvenzverwalter, wobei die Sanierungsmöglichkeiten identisch sind. „Der Schuldner muss zur Führung der Eigenverwaltung geeignet sein, da er, abgesehen von den besonderen Befugnissen des Sachwalters, alle Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen hat, die ansonsten der professionel-le Insolvenzverwalter zu erfüllen hätte. Diesem Maßstab werden solche Schuldner nicht gerecht, die ohne Rücksicht auf die Gläubigerinteressen und die Kosten die Eigenverwaltung von Beratern ‚erledigen’ lassen oder sich dabei von ihnen an die Hand nehmen lassen müssen.“ Apropos Beratungskosten: Es bestehe die Gefahr einer kostenträchtigen Nebeninsolvenzverwaltung. „Das ist für viele Unternehmen nicht tragbar – gerade dann, wenn die Eigenverwaltung schlussendlich in die Regelinsolvenz führt. Dann stehen keine ausreichenden Mittel mehr für die leistungswirtschaftliche Sanierung zur Verfügung“, kritisiert Dirk Hammes.

 

Dirk Hammes betont auch, dass er Wolfgang Grupp (der dem Rechtsanwalt bereits auf ein entsprechendes Schreiben geantwortet hat) für seine direkte Antwort an die entsprechende Kanzlei nur beglückwünschen könne und wünscht sich, dass Ereignisse wie diese endlich für den dringend benötigten Paradigmenwechsel im Umgang mit der Eigenverwaltung sorgen. „Für uns ist dieses eher unübliche Vorgehen ein weiterer Beleg dafür, dass die Eigenverwaltung sehr stark vom Berater beeinflusst wird und damit völlig falsche Anreize setzt, die dem Gesetz entgegenstehen. Weder steigen die Sanierungschancen – rund die Hälfte der vorgeblich durch die Eigenverwaltung gesundeten Unternehmen geht innerhalb eines Jahres in die Regelinsolvenz – noch werden die Gläubiger nach den Vorgaben der Insolvenzordnung bestmöglich befriedigt.“

 


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