23.11.2012 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

DR Real Estate AG: Insolvenzgrund, Sanierungsverhandlungen

DR Real Estate AG: Insolvenzgrund, Sanierungsverhandlungen

Der Vorstand der DR Real Estate AG ist nach eingehender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass sowohl in Bezug auf die DR Real Estate AG als auch deren wesentliche Tochtergesellschaften, insbesondere die DR Wohnen I GmbH & Co. KG sowie die DR Commercial 1 AG, sowohl eine Zahlungsunfähigkeit als auch eine (insolvenzrechtliche) Überschuldung besteht.


Über das Vermögen der vorgenannten Gesellschaften ist grundsätzlich Antrag auf Eröffnung eines - jeweiligen - Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Insolvenzgrund in Bezug auf einzelne oder sämtliche vorgenannten Gesellschaften innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder beseitigt wird und bereits gegenwärtig eine entsprechende Sanierungsaussicht/-chance besteht.

 

Der Vorstand der DR Real Estate AG hat daher mit allen wesentlichen Gläubigern der DR-Unternehmensgruppe Sanierungsverhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, die - jeweils - eingetretene Insolvenzreife innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder zu beseitigen. Die Sanierungsverhandlungen sind erfolgversprechend, aber noch nicht finalisiert. Sie haben noch nicht zu abschließenden, hinreichenden Vertragsabschlüssen geführt. Der Vorstand der DR Real Estate AG kann derzeit nicht hinreichend prognostizieren, ob die Sanierungsverhandlungen innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgreich finalisiert werden können. Entsprechend kann er nicht hinreichend prognostizieren, ob und inwieweit der Insolvenzgrund in Bezug auf die jeweilige Gesellschaft rechtzeitig beseitigt werden kann und somit eine - jeweilige - Insolvenz vermieden werden kann.

 



 


Bild: © B. Driessen

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