02.04.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Dr. Florian Linkert zum vorläufigen Insolvenzverwalter der van Ghemen Dentallabor bestellt

Insolvenzverfahren van Ghemen: Vorteile des Insolvenzrechts trotz Aussetzung der Antragspflicht

Liquiditätsengpass infolge der Corona-Krise


Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist am 27. März 2020 über das Vermögen der van Ghemen Dentallabor GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff in Berlin bestellt.

Das Unternehmen ist in die Krise geraten, da viele Kunden – ausnahmslos Zahnärzte – Infolge der COVID-19-Pandemie ihre ausstehenden Rechnungen nicht bezahlen konnten und dies absehbar auch nicht tun können. Die Zahnarztpraxen stecken selbst in massiven Schwierigkeiten, da die Patienten ausbleiben und sie derzeit fast nur noch Notfälle behandeln.  „Wir werden den Geschäftsbetrieb auch im vorläufigen Insolvenzverfahren erst einmal fortführen. Angesichts der aktuellen Corona-Krise ist allerdings völlig offen, wann wieder Normalität einkehrt. Naturgemäß sind das ungewöhnlich schwierige Bedingungen für eine erfolgreiche Sanierung,“ erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Linkert.


Immerhin sei der Insolvenzantrag  zu einem frühen Zeitpunkt gestellt worden. Die Gehälter der zum Antragszeitpunkt 50 Mitarbeiter sind somit für drei Monate über das von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Insolvenzgeld gesichert. „Diesen Zeitraum werden wir  nutzen, um das Unternehmen durch die Krise zu navigieren und ein Konzept für die Zukunft zu erarbeiten“, betont Dr. Linkert.


Unter dem Schutz des Insolvenzrechts könne der Betrieb sozusagen „auf kleiner Flamme“ aufrecht erhalten werden, es gelte Vollstreckungsschutz und relevante Verträge, z.B. Leasing und Miete, könnten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet und ggf. neu und günstiger abgeschlossen werden. Auch das Insolvenzgeld bietet in der aktuellen Situation Vorteile: „Beim Insolvenzgeld im vorläufigen Verfahren bekommen die Mitarbeiter bis zur Beitragsbemessungsgrenze das volle Nettogehalt und zwar ohne dass der Arbeitgeber dies zunächst vorfinanzieren müsste. Das ist ein substanzieller Unterschied zum Kurzarbeitergeld,“ betont Linkert. Falls notwendig und die Voraussetzungen dann vorliegen, könne das Unternehmen später nach der Verfahrungseröffnung immer noch Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.


Die van Ghemen Dentallabor GmbH ist seit über 40 Jahren als Zahntechnik-Labor tätig. Unter Einsatz digital optimierter Arbeitsprozesse fertigt das familiengeführte Unternehmen individuellen Zahnersatz.




Über BBL Bernsau Brockdorff:
BBL gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit ca. 200 Mitarbeitern und  50 Anwälten ist die Kanzlei deutschlandweit an mehr als 30 Standorten  präsent, zudem gibt es ein Büro in London.  BBL steht für die Begleitung von Restrukturierungsprojekten zur Krisenvorbeugung und für die Beratung im Fall  existenzbedrohender Situationen ebenso wie  für die Begleitung von Insolvenzverfahren oder Insolvenzen in Eigenverwaltung. Viele der Projekte sind grenzüberschreitend, entsprechend umfassend ist auch das internationale Netzwerk der Kanzlei.


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