Dralon stellt sich unter den Schutzschirm
Eigenverwaltung soll Covid-19-Folgen auffangen und Restrukturierung forcieren
Die
Covid-19-Pandemie trifft den Textilmarkt besonders hart. Die derzeitige
Kaufzurückhaltung wirkt sich jedoch nicht nur auf den Einzelhandel, sondern
auch auf die Hersteller aus. Der Dormagener Acrylfaserspezialist Dralon musste
seine Produktion im zweiten Quartal dieses Jahres bereits erheblich reduzieren.
Neben den Auswirkungen aus der Covid-19-Krise belasten Dralon der anhaltende
hohe Preisdruck in einem weltweit schrumpfenden Markt. „Die Prognosen in der
gesamten Lieferkette zeigen weiterhin keine Entspannung. Deshalb haben wir uns
entschlossen, das Unternehmen vorsorglich im Rahmen eines
Schutzschirmverfahrens umfassend zu sanieren und wieder wettbewerbsfähig
aufzustellen“, erklärt Dralon-Geschäftsführer Stefan Braun.
Die
Geschäftsführung hat dazu beim Amtsgericht Düsseldorf für die Dralon GmbH einen
entsprechenden Antrag gestellt. Das Schutzschirmverfahren kann nur eingeleitet
werden, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht
zahlungsunfähig ist. Die Geschäftsführung des Unternehmens bleibt im Verfahren
voll handlungsfähig. Die Produktion und Lieferung an die Kunden laufen
uneingeschränkt weiter.
In
dem Schutzschirmverfahren wird Dralon von der Unternehmensberatung Falkensteg
aus Düsseldorf begleitet. Weiterhin unterstützt Sanierungsberater Tillmann
Peeters als Generalbevollmächtigter die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung
wird zusammen mit den Unternehmensberatern von Falkensteg ein Sanierungskonzept
entwickeln, das die Fortführung des Unternehmens aufzeigen wird. „Dralon hat
auf die sinkenden Umsätze bereits mit einem Restrukturierungsprogramm reagiert.
Die Pandemie hat die Situation jedoch verschärft. Deshalb ist das gewählte
Schutzschirmverfahren der geeignete Weg, die Unternehmen zukunftsfähig
auszustellen und die Kosten an die künftigen Umsätze anzupassen“, erklärt
Sanierungsexperte Tillmann Peeters.
Dralon mit Standorten in Dormagen und Lingen (Ems) zählt zu den Weltmarktführern bei der Herstellung von Acrylfasern. Einsatzgebiete der Dralon-Produkte sind Textilien wie beispielsweise Oberbekleidung, Unterwäsche, Wohn- und Schlafdecken, Möbelbezugsstoffe, Teppiche sowie Sportbekleidung. Dralon beschäftigt an den beiden Standorten rund 520 Mitarbeiter und erwirtschaftete in 2019 einen Umsatz von 260 Mio. Euro.
Die
Mitarbeiter wurden über das Sanierungsverfahren in einer Betriebsversammlung
informiert. Die Löhne und Gehälter sind für die nächsten drei Monate durch das
Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Danach übernimmt das Unternehmen
wieder die Zahlungen.
Dralon
nutzt für die Sanierung das Eigenverwaltungsverfahren mit dem Ziel, das
Unternehmen fortzuführen. Dabei bleibt die Unternehmensleitung weiterhin im Amt
und führt die Sanierung mit Hilfe eines erfahrenen Sanierungsexperten und unter
Aufsicht eines Sachwalters selbst durch. Der Sachwalter prüft zudem die
wirtschaftliche Lage des Unternehmens und stellt sicher, dass den Gläubigern im
Verfahren keine Nachteile entstehen. Das Amtsgericht Düsseldorf bestellte den
sanierungserfahrenen Dr. Dirk Andres von der Kanzlei Andres Partner als
vorläufigen Sachwalter.
Das
angegliederte Geschäft der Dolan GmbH ist nicht Teil des
Umstrukturierungsprozesses, da das Geschäft dort gesund und weniger
beeinträchtigt ist. Die Geschäfte der Dolan bleiben in 2020 profitabel.
„Trotz schwieriger Zeiten und der Probleme, mit denen die Dralon GmbH konfrontiert sein wird, sind die Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens voll und ganz darauf fokussiert, die Dralon wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen und alles Notwendige zu unternehmen, um auf dem Gebiet der Acrylfasern wieder einen Schritt voraus zu sein“, so Dralon-Geschäftsführer Stefan Braun.
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