06.08.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Dralon stellt sich unter den Schutzschirm

Acrylfaserspezialist Dralon: Insolvenz in Eigenverwaltung

Eigenverwaltung soll Covid-19-Folgen auffangen und Restrukturierung forcieren


Die Covid-19-Pandemie trifft den Textilmarkt besonders hart. Die derzeitige Kaufzurückhaltung wirkt sich jedoch nicht nur auf den Einzelhandel, sondern auch auf die Hersteller aus. Der Dormagener Acrylfaserspezialist Dralon musste seine Produktion im zweiten Quartal dieses Jahres bereits erheblich reduzieren. Neben den Auswirkungen aus der Covid-19-Krise belasten Dralon der anhaltende hohe Preisdruck in einem weltweit schrumpfenden Markt. „Die Prognosen in der gesamten Lieferkette zeigen weiterhin keine Entspannung. Deshalb haben wir uns entschlossen, das Unternehmen vorsorglich im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens umfassend zu sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufzustellen“, erklärt Dralon-Geschäftsführer Stefan Braun.


Die Geschäftsführung hat dazu beim Amtsgericht Düsseldorf für die Dralon GmbH einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Schutzschirmverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht zahlungsunfähig ist. Die Geschäftsführung des Unternehmens bleibt im Verfahren voll handlungsfähig. Die Produktion und Lieferung an die Kunden laufen uneingeschränkt weiter.


In dem Schutzschirmverfahren wird Dralon von der Unternehmensberatung Falkensteg aus Düsseldorf begleitet. Weiterhin unterstützt Sanierungsberater Tillmann Peeters als Generalbevollmächtigter die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung wird zusammen mit den Unternehmensberatern von Falkensteg ein Sanierungskonzept entwickeln, das die Fortführung des Unternehmens aufzeigen wird. „Dralon hat auf die sinkenden Umsätze bereits mit einem Restrukturierungsprogramm reagiert. Die Pandemie hat die Situation jedoch verschärft. Deshalb ist das gewählte Schutzschirmverfahren der geeignete Weg, die Unternehmen zukunftsfähig auszustellen und die Kosten an die künftigen Umsätze anzupassen“, erklärt Sanierungsexperte Tillmann Peeters.


Dralon mit Standorten in Dormagen und Lingen (Ems) zählt zu den Weltmarktführern bei der Herstellung von Acrylfasern. Einsatzgebiete der Dralon-Produkte sind Textilien wie beispielsweise Oberbekleidung, Unterwäsche, Wohn- und Schlafdecken, Möbelbezugsstoffe, Teppiche sowie Sportbekleidung. Dralon beschäftigt an den beiden Standorten rund 520 Mitarbeiter und erwirtschaftete in 2019 einen Umsatz von 260 Mio. Euro.


Die Mitarbeiter wurden über das Sanierungsverfahren in einer Betriebsversammlung informiert. Die Löhne und Gehälter sind für die nächsten drei Monate durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Danach übernimmt das Unternehmen wieder die Zahlungen.


Dralon nutzt für die Sanierung das Eigenverwaltungsverfahren mit dem Ziel, das Unternehmen fortzuführen. Dabei bleibt die Unternehmensleitung weiterhin im Amt und führt die Sanierung mit Hilfe eines erfahrenen Sanierungsexperten und unter Aufsicht eines Sachwalters selbst durch. Der Sachwalter prüft zudem die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und stellt sicher, dass den Gläubigern im Verfahren keine Nachteile entstehen. Das Amtsgericht Düsseldorf bestellte den sanierungserfahrenen Dr. Dirk Andres von der Kanzlei Andres Partner als vorläufigen Sachwalter.


Das angegliederte Geschäft der Dolan GmbH ist nicht Teil des Umstrukturierungsprozesses, da das Geschäft dort gesund und weniger beeinträchtigt ist. Die Geschäfte der Dolan bleiben in 2020 profitabel.


„Trotz schwieriger Zeiten und der Probleme, mit denen die Dralon GmbH konfrontiert sein wird, sind die Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens voll und ganz darauf fokussiert, die Dralon wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen und alles Notwendige zu unternehmen, um auf dem Gebiet der Acrylfasern wieder einen Schritt voraus zu sein“, so Dralon-Geschäftsführer Stefan Braun.


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