04.01.2018 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Dramatischer Personalmangel in der Justiz: Gerichte konzentrieren, Prozesse digitalisieren

VID fordert Insolvenzverfahren 4.0

Der Personalmangel in der deutschen Justiz ist groß und wird in den nächsten Jahren dramatisch steigen. Die Konzentration der Insolvenzgerichte und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen können zumindest teilweise Abhilfe schaffen.


Der Deutsche Richterbund schlägt Alarm: Fast 40 Prozent der Juristen würden innerhalb der nächsten zwölf Jahre pensioniert.* Die deutsche Justiz verliere damit mehr als 10.000 Richter und Staatsanwälte, gleichzeitig sei die Zahl der Nachwuchsjuristen seit Jahren rückläufig. Auch der Deutsche Beamtenbund beziffert die Unterbesetzung in der Justiz aktuell mit 3000 Stellen.**


In diesem Zusammenhang betont Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter, erneut das Potential einer Konzentration der Insolvenzgerichte, die von der Fachöffentlichkeit bereits seit längerem gefordert wird: „Rund 190 Insolvenzgerichte in Deutschland sind deutlich zu viel. Eine Konzentration der Gerichtsstandorte ist längst überfällig. Denkbar sei eine Konzentration auf die Landgerichtsbezirke, so wie dies in einigen Bundesländern bereits praktiziert werde.“


In den verbleibenden Gerichten sollten die Tätigkeiten auf Richterinnen und Richter konzentriert werden, die sich zumindest im wesentlichen Umfang mit Insolvenzangelegenheiten beschäftigen. Deren Ausbildung sowie deren technische als auch personelle Unterstützung müsse zudem deutlich gestärkt werden. In der Vergangenheit waren Pläne zur Konzentration der Gerichte am Widerstand der Bundesländer gescheitert.


Ressourcen sparen auf Seiten aller Beteiligten

„Allein eine stärkere digitale Abwicklung von Insolvenzverfahren könnte den Gerichten helfen, im erheblichen Umfang Personal einzusparen“, so Niering. Dazu hat der VID die Arbeitsgruppe Insolvenzverfahren 4.0 initiiert, an der auch Vertreter verschiedener Landesministerien, der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen. Ziel ist es, die Abwicklung des Insolvenzverfahrens in das 21. Jahrhundert zu transferieren. Denn eine verstärkte Digitalisierung würde nicht nur die Zugangsschranken zum Insolvenzverfahren senken, sondern auch die Arbeitsabläufe auf Seiten der Insolvenzgerichte, Verfahrensbeteiligten und Verwalter deutlich vereinfachen und transparenter machen.


Die Konzentration der Gerichte und das Insolvenzverfahren 4.0 sind Teil einer Reihe von Forderungen des VID an den Gesetzgeber der 19. Legislaturperiode.



Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.


* Quelle: faz.net vom 02.01.2018: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/richter-und-staatsanwaelte-bald-personalmangel-in-justiz-15369772.html
** Quelle: dbb.de vom 03.01.2018: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/im-oeffentlichen-dienst-fehlen-185000-beschaeftigte.html




Bild: © fotolia.de

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