18.04.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Dresdner Sternegastronom im Sanierungsverfahren

Ralf Hage wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt

Die bean & beluga GmbH, eine der exquisitesten Feinkost- und Gourmetadressen in Dresden, nutzt das Eigenverwaltungsverfahren, um einen aktuellen Finanzierungsengpass zu überbrücken


Das Amtsgericht Dresden hat am 13.04.2017 dem Antrag von Sternekoch und Inhaber Stefan Hermann auf Einleitung des Verfahrens stattgegeben und den Dresdner Rechtsanwalt Ralf Hage, Partner der Kanzlei VOIGT SALUS. zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Alle Gastronomie- und Cateringbetriebe bleiben ohne Einschränkungen geöffnet. Noch im Laufe des Jahres soll das Verfahren abgeschlossen sein. Beraterseitig wird das Unternehmen durch Dr. Bruno M. Kübler, Gründer der gleichnamigen Kanzlei KÜBLER unterstützt.


Die bean & beluga GmbH beschäftigt rund 65 Mitarbeiter und betreibt u.a. das gleichnamige Sternerestaurant, einen Feinkostladen, eine Kochschule und ein Weinbistro. Auch das Restaurant „william“ im Dresdner Schauspielhaus sowie das Catering für die Dresdner Semperoper einschließlich des jährlichen Semperopernballs liegen in der Hand von Stefan Hermanns bean & beluga. Ausschank und Catering gibt es zudem zur Weihnachtszeit auf dem Dresdner Striezelmarkt sowie ganzjährig auf dem Konzertplatz Weißer Hirsch. Hier laufen die Pläne zum Ausbau des Event- und Veranstaltungsangebots auf Hochtouren.


Ursache für den Insolvenzantrag solle eine kurzfristige Finanzierungslücke sein. Während das Unternehmen über das Jahr gesehen insgesamt positive Erträge erwirtschaftet, gibt es jedoch saisonale Umsatzschwankungen. Umsatzschwache Monate werden deshalb üblicherweise mit einer Zwischenfinanzierung überbrückt, die dieses Jahr kurzfristig nicht zustande gekommen ist. „Das Gesamtunternehmen ist profitabel, das Jahresergebnis 2016 war positiv“, unterstrich Kübler. „Und mit dem geplanten Ausbau des Veranstaltungsangebots auf dem Konzertplatz geht das Unternehmen den richtigen Weg, um die Auslastungsschwankungen künftig aus eigener Kraft ausgleichen zu können. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet den geeigneten rechtlichen Rahmen, um ein zeitweilig liquiditätsschwaches Unternehmen finanzwirtschaftlich zügig zu restrukturieren. Gespräche mit potenziellen Geldgebern laufen bereits.“

 


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