09.04.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

DRK Hildesheim-Marienburg Annahme des Insolvenzplans gesichert

Fortbestand der umstrukturierten DRK Hildesheim-Marienburg Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH

Rechtsanwältin Karina Schwarz (Schwarz & Rühmland Insolvenzverwaltungen) gelingt erfolgreiche Sanierung der 100%igen Tochter des DRK-Kreisverbandes Hildesheim-Marienburg e. V.


Mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim – Insolvenzgericht - vom 01.12.2020 wurde über das Vermögen der DRK Hildesheim-Marienburg Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Karina Schwarz zur Insolvenzverwalterin bestellt.

 

Bereits innerhalb der vorläufigen Verwaltung wurden nach Analyse der Krisenursachen für die unrentablen Geschäftsbereiche die Weichen für eine übertragende Sanierung durch einen M&AProzess mit bzw. nach Insolvenzeröffnung gestellt. Letztlich gelang es, die stationäre Pflege des Seniorenheims Bockenem zum 01.12.2020 an die MEDICUS Gruppe und die ambulante Pflege zum 01.01.2021 an die DAHEIM statt Heim GmbH zu überführen. Die Großküche in Bockenem wurde geschlossen.

 

Die Betriebsteile Seniorenresidenz Schloss Volkersheim, der schulbegleitender Dienst und die Kindertagesstätte „Rübenwichtel“ in Schellerten befinden sich hingegen weiterhin in Trägerschaft der DRK Hildesheim-Marienburg Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH und sollen durch diese dauerhaft fortgeführt werden. Diese Segmente haben durch Umstrukturierungen in der Aufbau- und Ablauforganisation wesentliche Änderungen erfahren.

 

Insbesondere wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Auslastung ergriffen und Verhandlungen mit Leistungsträgern geführt, um eine perspektivische Erhöhung der Gesamtleistung zu erreichen.

 

Ferner wurden Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb der betrieblichen Kosten eingeleitet (Mietanpassung, Personalabbau, Minderung der Anteile der Fremdleistungen und Materialeinsatzquote, Trennung von Vertragsverhältnissen, Reduzierung der Finanzierungsaufwendungen etc.).

 

In Abstimmung mit dem Restrukturierungsgeschäftsführer Herbert van Loh wurden Controllinginstrumente implementiert, z.B. die monatliche Kontrolle der Kosten- /Leistungsrechnungen, um die wirtschaftliche Entwicklung kurzfristig erkennen und auf diese reagieren zu können.

 

Zudem erfolgte der weitere Ausbau des stetig wachsenden Segments „Schulbegleitung“. Durch die umgesetzten leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen ist es der Insolvenzverwalterin gelungen, die fortgeführten Geschäftsbereiche zu stabilisieren und nachhaltig zu sanieren.

 

Der von der Insolvenzverwalterin erarbeitete und vorgelegte Insolvenzplan wurde von allen Gläubiger einstimmig angenommen. Das Insolvenzverfahren wurde zum 01.04.2021 aufgehoben. Neben dem Erhalt von 147 Arbeitsplätzen und einem deutlichen Schuldenschnitt ist der Erhalt der Gesellschaft trotz der mit der Pandemie verbundenen Schwierigkeiten gelungen.

 

 


Über Schwarz & Rühmland Insolvenzverwaltungen

Die Kanzlei Schwarz & Rühmland Insolvenzverwaltungen (www.insolvenzverwaltungen.de) ist eine seit vielen Jahren auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen. Insgesamt vier Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an zahlreichen Amtsgerichten in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren sowie die Eigenverwaltung.

 

Über Rechtsanwältin Karina Schwarz

Karina Schwarz ist seit Mai 2002 Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit Mai 2011 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie wird in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, konkret bei den Amtsgerichten Bielefeld, Braunschweig, Celle, Gifhorn, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Stendal, als Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist Referentin der Industrie-, Handelsund Handwerkskammern, der Mittelstandsvereinigungen und der Sparkassenakademie Niedersachsen.

 



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