24.06.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Drohende Zahlungsunfähigkeit

vPE WertpapierhandelsBank AG: Drohende Zahlungsunfähigkeit

Der Vorstand der vPE WertpapierhandelsBank AG teilt mit, dass die Gesellschaft nach derzeitigem Stand drohend zahlungsunfähig ist (§ 18 InsO).


Die drohende Zahlungsunfähigkeit würde - nach derzeitiger Prognose des Vorstands - jedoch entfallen, wenn beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt dem Antrag der Gesellschaft nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Gesellschaft gegen den BaFin-Bescheid vom 29.05.2020 oder die BaFin dem Antrag der Gesellschaft nach § 80 Abs. 4 VwGO stattgibt, oder die BaFin andere Maßnahmen anordnet, die der Gesellschaft jedenfalls kurzfristig noch bis Ende Juni wieder einen Handel mit Optionen (Kaufaufträge) erlaubt.

 


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