Düsseldorfer Tabelle 2011: Mehr Geld für Studenten und Unterhaltszahler
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Sie wird von Familienrichtern erstellt und zum 1.Januar 2011 den neuen Einkommensverhältnissen angepasst. Die Tabelle wird, obwohl sie keine Gesetzeskraft hat, von fast allen Familiengerichten in Deutschland angewandt.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 01.01.2011 geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21.
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