Ebner Stolz unterstützt PWK Automotive Gruppe bei Sanierung in Eigenverwaltung
Weltweite Chipkrise führte zum Zusammenbruch der Umsätze des Automobilzulieferers
Aufgrund
der weltweiten Chipkrise sind die Umsätze der PWK Automotive Gruppe
zusammengebrochen. Aus diesem Grund war der Automobilzulieferer
gezwungen, am 13. Oktober 2021 beim Amtsgericht in Krefeld einen Antrag
auf Insolvenz in Eigenverwaltung zu stellen. Das Gericht hat dem Antrag
entsprochen und als vorläufigen Sachwalter Dr. Jan-Philipp Hoos (White
& Case) bestellt.
Jan
Hendrik Groß, Rechtsanwalt und Partner bei Ebner Stolz, begleitet das
Eigenverwaltungsverfahren als Generalbevollmächtigter. In dieser
Funktion verantwortete er u. a. die erfolgreiche Sanierung der
Sternenbäck-Gruppe.
Mit
dem Eigenverwaltungsverfahren will die PWK Gruppe die Chipkrise
überwinden und sich für die Zukunft neu aufstellen. In der Zwischenzeit
läuft der Geschäftsbetrieb unverändert weiter.
Die
PWK Automotive Gruppe ist Hersteller von Komponenten für die
Automobilindustrie. Das Unternehmen mit Stammsitz in Krefeld wurde 1898
gegründet. Die Kernkompetenzen des Unternehmens liegen in der
Entwicklung und Produktion von Sicherheitsteilen für Fahrwerke, Bremsen,
Stoßdämpfer und Komfort im Automobil. An vier Standorten arbeiten 500
Mitarbeiter. In Krefeld arbeiten 300 Mitarbeiter, weitere 200
Mitarbeiter sind an den drei sächsischen Standorten in Gelenau,
Schönbrunn und Zittau beschäftigt.
PWK
verfügt über eine große Bandbreite von Umformverfahren und Anlagen zu
weiteren Bearbeitung der Produkte. Kunden sind die großen Tier 1
Lieferanten der Automobilindustrie.
Die
Ursache für die Krise ist der weltweite Chipmangel, der sich seit dem
Frühjahr dieses Jahres zunehmend negativ auf die internationale
Automobilproduktion auswirkt. Dies führte zu deutlich sinkenden Umsätzen
der PWK Gruppe. Dieser Effekt hat sich in den zurückliegenden zwei
Monaten noch weiter verstärkt. In diesem Zeitraum wurden Bestellungen
bei PWK im Volumen von über 30% storniert.
Das
Unternehmen sieht gute Chancen, sich im Rahmen einer Sanierung im
Eigenverwaltungsverfahren neu aufstellen zu können, da die Produkte
unabhängig von der Antriebstechnik sind und auch künftig benötigt
werden.
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