16.10.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ECKERT Rechtsanwälte betreut Schutzschirmverfahren des Alfried Krupp Krankenhauses in Essen-Steele

ECKERT Rechtsanwälte betreut das Schutzschirmverfahren

Mit dem Trio Dr. Mark Boddenberg, Kimon Kantis und Markus Kohlstedt


Das Alfried Krupp Krankenhaus Steele (Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige GmbH) hat heute einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens vor dem zuständigen Amtsgericht Essen gestellt. Das Alfried Krupp Krankenhaus Rüttenscheid (Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gemeinnützige GmbH) ist von der Antragstellung nicht umfasst. ECKERT Rechtsanwälte wird die Klinik am Standort Essen-Steele im anstehenden Sanierungsprozess begleiten.

Das Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Steele ist Stiftungskrankenhaus der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und fungiert auch als Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen. Das ehemalige Lutherhaus verfügt über 320 Betten.


Der Standort in Essen-Steele sieht sich großen wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüberstehen, die auf die wachsenden wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Veränderungen in der Branche zurückzuführen sind. Gestiegenen Zahlungslasten für Material, Personal und Energie sowie die Nachwirkungen der Pandemie erschweren eine kostendeckende Betriebsführung zusätzlich. Dieser Ausgangslage soll nun mit strategischen Sanierungsmaßnahmen begegnet werden. Ziel ist es, das Haus unter verschiedenen Gesichtspunkten zu optimieren und eine langfristig tragfähige Ausrichtung für die medizinische Versorgung vor Ort zu finden.


Dr. Mark Boddenberg, Partner bei ECKERT Rechtsanwälte, begleitet als Generalhandlungsbevollmächtigter das Verfahren in Essen-Steele. Er sagt: „Wir leben in einer Zeit, die große Unsicherheiten für die Kliniklandschaft in Deutschland bereithält. Diesen zu begegnen und die Krankenhäuser umfassend auf die Umsetzung der kommenden Krankenhausreform vorzubereiten, ist ein wichtiger Teil unseres Auftrags.“


„Eine frühzeitige Einleitung eines Schutzschirmverfahrens ermöglicht es der Geschäftsführung, zügig Maßnahmen zu ergreifen, die zur Neuausrichtung eines Hauses nötig sind, ohne dass wertvolle Zeit verloren geht“, so Dr. Mark Boddenberg weiter.


Ebenfalls Generalhandlungsbevollmächtigter ist Rechtsanwalt und ECKERT-Partner Kimon Kantis, er sagt: „Wir werden die nächsten Monate nutzen, um gemeinsam mit der Geschäftsführung des Alfried Krupp Krankenhauses in Essen-Steele ein maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln, das die Grundlage für die anschließende Sanierung bilden wird. Dieses wird konkrete Maßnahmen enthalten, die darauf abzielen, den Standort wirtschaftlich zu stabilisieren und für künftige Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu rüsten. Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den regionalen Versorgungsauftrag behalten wir dabei im Fokus.“


„Das Verfahren in Steele zeigt, unter welchem äußeren Druck selbst moderne Häuser im urbanen Raum aktuell stehen. Das Schutzschirmverfahren bietet die Chance, an wichtigen Stellschrauben drehen und die Potenziale eines Standortes besser ausschöpfen zu können. Dies trifft auch auf das Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Steele zu“, so Markus Kohlstedt, ebenfalls Partner bei ECKERT Rechtsanwälte.


Die sich an die Entwicklung des Konzeptes anschließende Sanierung wird bei laufendem Betrieb des Krankenhauses in Essen-Steele stattfinden. Auch die Zahlungen der Gehälter und Löhne an die Mitarbeitenden sind für die Dauer des Verfahrens sichergestellt. Vorläufiger Sachwalter des Verfahrens ist Stefan Denkhaus von BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN.



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