Eigenverwaltung bei KTG Agrar aufgehoben
Im Insolvenzverfahren der KTG Agrar SE ist die Eigenverwaltung aufgehoben worden.
Der Vorstand der KTG Agrar hatte dies gestern beim Amtsgericht Hamburg beantragt. Damit wird das Insolvenzverfahren als Regelinsolvenzverfahren weitergeführt. Näheres zu den Hintergründen teilte das
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