Eigenverwaltungsverfahren bei Schäfer-Bauten eröffnet
Das Amtsgericht Münster hat das Insolvenzverfahren über die Schäfer-Bauten GmbH in Eigenverwaltung mit Beschluss vom 26. Februar 2014 planmäßig eröffnet.
Mit Hilfe des Eigenverwaltungsverfahrens kann das Bauunternehmen aus Ibbenbüren den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs fortsetzen. Zum Sachwalter wurde der Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer aus Münster bestellt.
Die Schäfer-Bauten GmbH hat in den vergangenen Wochen das Zukunftskonzept weiterentwickelt, das die Fortführung des Geschäftsbereichs „Tief- und Industriebau“ vorsieht. Unvermeidlich ist dagegen die Schließung des Bereiches Brückenbau.
Die Schließung des Teilbereichs „Brückenbau“ ist auch mit schmerzlichen Personalanpassungsmaßnahmen verbunden, die mit der Arbeitnehmerseite (vertreten durch die Betriebsräte unter Einbeziehung der Gewerkschaft und anwaltlicher Berater) verhandelt wurde. Betroffen sind rund 120 Mitarbeiter an den Standorten in Ibbenbüren und Gelsenkirchen, die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Kündigung erhalten werden. Die zum Personalabbau erforderlichen Interessenausgleiche und Sozialpläne, die auch in der Insolvenz die sozialen Härten der Kündigungen bestmöglich abfangen sollen, sind kurz vor dem Abschluss.
„Aufgrund des enormen Preisdruckes und der immer wiederkehrenden Investitionsverschiebungen im öffentlichen Straßen- und Brückenbau mussten wir diesen Schritt zwingend gehen. Es ist die einzige Option, um das Unternehmen (mit schlankeren Strukturen) für die Zukunft auszurichten und auf diesem Weg zumindest die verbleibenden rund 80 Arbeitsplätze zu sichern. Wir werden uns nun ganz auf den Tief- und Industriebau konzentrieren“, erklärt Geschäftsführerin Stefanie Schäfer.
Im Unternehmensbereich „Brückenbau“ werden auf Basis von Vereinbarungen mit den Kunden noch Restarbeiten vorgenommen. Der Geschäftsbetrieb im Unternehmensbereich Tief- und Industriebau wird dagegen auch nach der Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens ohne Einschränkungen fortgeführt. Trotz des eingeleiteten Verfahrens konnten das Vertrauen der Kunden in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens erhalten und sogar bei potentiellen Neukunden gewonnen werden, so dass mit dem Eingang von Neuaufträgen gerechnet werden kann.
Weiterhin wurde mit Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses und des vorläufigen Sachwalters ein Investorenprozess gestartet, um einen finanzkräftigen Investor zu finden. „Erste Gespräche und Verhandlungen mit potenziellen Investoren stimmen uns zuversichtlich“, erläutert die Sanierungsgeschäftsführerin und die Fachanwältin für Insolvenzrecht Saskia Streicher.
Mit dem Eigenverwaltungsverfahren nutzt Schäfer-Bauten eine neue gesetzliche Möglichkeit der Sanierung unter Insolvenzschutz. Das Unternehmen hatte am 16. Dezember 2013 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Besondere des Eigenverwaltungsverfahrens ist: Das Unternehmen bleibt voll handlungsfähig. Das Amtsgericht und ein Sachwalter übernehmen eine Aufsichtsfunktion, um sicher zu stellen, dass die Interessen der Gläubiger im Eigenverwaltungsverfahren ebenso beachtet werden wie im Regelinsolvenzverfahren.
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