11.01.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Eigenverwaltungsverfahren von HOPPE erfolgreich abgeschlossen

Restrukturierung in Eigenverwaltung der Hoppe Kunststoffspritzerei

Geschäftsführer Martin Liefländer führt das Unternehmen als Alleingesellschafter fort - sämtliche Arbeitsplätze bleiben erhalten


Der Geschäftsbetrieb der HOPPE Kunststoffspritzerei und Formenbau GmbH & Co. KG wird uneingeschränkt fortgeführt. Trotz der Coronakrise und den damit zusammenhängenden Einschränkungen konnte das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich beendet werden. Das zuständige Amtsgericht Potsdam hat das Verfahren zum 31.12.2020 aufgehoben.

 

Anfang des Jahres 2020 hatte das Amtsgericht Potsdam das Eigenverwaltungsverfahren planmäßig eröffnet und damit die Sanierungswürdigkeit des Unternehmens bestätigt. Im Laufe des Verfahrens hat sich HOPPE weiter an die Veränderungen in der Automobilzulieferindustrie angepasst und sich zudem von dem insolventen Mutterkonzern (Schlemmer-Group) getrennt. Bereits im August 2020 hatten sich die Gläubiger im Rahmen des gerichtlichen Abstimmungstermins einstimmig für die Annahme des Insolvenzplans ausgesprochen, der auch anschließend vom Amtsgericht Potsdam bestätigt wurde.

 

HOPPE stellt hochpräzise thermoplastische Kunststoffspritzteile, Kunststoff-Metallhybride für die Automobilindustrie sowie dazugehörige Formen her. Das Unternehmen betreibt seinen Produktionsstandort in Blankenfelde, an dem insgesamt 69 Mitarbeiter beschäftigt sind. Zu den weltweit tätigen Kunden zählen namhafte Automobilhersteller und die Automobilzulieferindustrie. Der Standort mit seinen 69 Mitarbeitern bleibt erhalten.

 

„Ich freue mich, dass wir HOPPE mithilfe der Eigenverwaltung aus der alten Konzernstruktur herauslösen und operativ sowie wirtschaftlich wieder stabilisieren konnten. Ein großer Dank gilt dabei unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die uns trotz des Sanierungsverfahrens und der unvorhersehbaren Coronakrise jederzeit die Treue gehalten haben“, so der geschäftsführende Gesellschafter von HOPPE, Martin Liefländer.

 

Als Sachwalter hatte das Amtsgericht Potsdam Herrn Rechtsanwalt Graf Christian Brockdorff von der Kanzlei BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB bestellt.

 

„Die letzten Monate waren für alle Beteiligten auch aufgrund der Belastungen durch die Coronakrise und des ohnehin schwierigen Umfeldes in der Automobilindustrie äußerst herausfordernd. Abermals hat sich gezeigt, dass sich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung Sanierungen effizient und in kurzer Zeit durchführen lassen“, teilt Rechtsanwalt Graf Brockdorff mit.

 

Zusammen mit den Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie der plenovia GmbH wurde ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickelt, dem das Gericht und die Gläubiger zugestimmt haben.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Eigenverwaltung obliegt es nunmehr dem Unternehmen und Herrn Liefländer, die erarbeiteten Sanierungsmaßnahmen an die Entwicklung in der Industrie weiter anzupassen und auch neue Märkte zu erschließen. Dabei wird HOPPE von den Sanierungsberatern und Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz (ehemals Buchalik Brömmekamp und nunmehr Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) begleitet.

 


Juristische Berater HOPPE Kunststoffspritzerei & Formenbau GmbH

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf/Berlin: Daniel Eckart (Insolvenzrecht)

Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf: Bartosz Zdanowicz (Insolvenzrecht, Steuerrecht)

 

Betriebswirtschaftliche Berater:

plenovia GmbH, Düsseldorf/Berlin: Florian Schercher (Projektbegleitender Partner), André Lehmann (Projektmanager)

 

Sachwaltung:

BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Potsdam/Berlin                                                                                                                                       

RA Christian Graf Brockdorff, RAin Sandra Weimann


Bild: © geralt / pixabay

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