Eingeschränkte Einsicht in Steuerakten für Insolvenzverwalter ist rechtens
Mit Urteil vom 24. November 2009 zur Abgabenordnung - AO - , Aktenzeichen 1 K 1752/07, hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob und ggf. in welchem Umfang ein Insolvenzverwalter (Kläger) Anspruch auf Einsicht in die Steuerakten des Insolvenzschuldners (Schuldner) hat.
Der Fall: Unmittelbar nach seiner Bestellung zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Schuldners hatte der Kläger Einsicht in die beim beklagten Finanzamt geführten Steuerakten des Schuldners
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