Elisabeth-Krankenhaus Thuine lotet Sanierungsmöglichkeiten aus
Versorgung der Patienten läuft uneingeschränkt weiter
„Das ist eine sehr schwierige Zeit für uns“, sagt Christina Jaax,
Geschäftsführerin der Niels-Stensen-Kliniken, zu denen das
Elisabeth-Krankenhaus Thuine gehört. „Wir können unsere laufenden Kosten
nicht mehr aus eigener Kraft decken und sind gezwungen, in Kürze ein
Schutzschirmverfahren einzuleiten.“ Die Entscheidung mussten wir nach
sorgfältiger Abwägung und rechtlicher Prüfung treffen. Damit ist aber
keine Entscheidung über die Zukunft getroffen. Die Bemühungen um eine
Rettung des Standortes werden weiter vorangetrieben. „Der Klinikbetrieb
soll in vollem Umfang weitergeführt werden. Die Gehälter unserer
Mitarbeitenden sind auch während des Verfahrens gesichert“, erklärt
Christina Jaax.
Das Elisabeth-Krankenhaus Thuine verzeichnete
aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen im Jahr 2023
einen Verlust von rund 5 Millionen Euro. In diesem Jahr wird ebenfalls
ein Verlust im 7-stelligen Bereich erwartet. Trotz intensiver
Bemühungen, Maßnahmen zur Kostensenkung und Erlössteigerung umzusetzen,
konnte das Krankenhaus bislang nicht wirtschaftlich zukunftsfähig
aufgestellt werden. Daneben sind erhebliche Instandhaltungsmaßnahmen und
Investitionen zur Wettbewerbsfähigkeit des Krankenhauses erforderlich,
die ebenfalls derzeit aus eigener Kraft nicht vorgenommen werden können.
Die
Gründe für die finanzielle Schieflage des Elisabeth-Krankenhaus Thuine
sind vielschichtig: die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
mit einer seit Jahren unzureichenden Krankenhausfinanzierung, der
Fachkräftemangel und der Rückgang von stationären Patienten aufgrund des
Trends zu ambulanten Behandlungen. Für kleinere Häuser, wie das in
Thuine, kommt erschwerend die fehlende Planungsperspektive aufgrund
einer angekündigten, aber noch nicht umgesetzten
Krankenhausstrukturreform hinzu.
Im Rahmen des
Schutzschirmverfahrens werden weitere Sanierungsmöglichkeiten
geprüft. „Wir stehen zu unserem Krankenhaus und werden die Kommunikation
mit dem Land und den Kostenträgern auch während des
Schutzschirmverfahrens fortsetzen und Spielräume ausloten“, sagt
Christina Jaax mit Blick auf die Zukunft des Standorts.
Über ein Schutzschirmverfahren
Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber im März 2012 ein Verfahren ermöglicht, mit dem die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Testat eines Experten, das nachweist, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, also noch über ausreichende Liquidität verfügt, aber die Zahlungsunfähigkeit droht. Zudem muss das Testat die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass nach wenigen Monaten von den Verantwortlichen ein Sanierungsplan vorgelegt wird, in dem aufgeführt ist, wie das Unternehmen saniert werden soll. Gericht und Gläubiger müssen diesen Plan annehmen, damit das Verfahren beendet wird.
Das Elisabeth-Krankenhaus in Thuine ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit der Klinik für Orthopädie, Endoprothektik und Unfallchirurgie, der Allgemein- und Viszeralchirurgie, der Inneren Medizin und Gastroenterologie sowie der Anästhesie und Intensivmedizin. Das Krankenhaus gehört zum Verbund der Niels-Stensen-Kliniken. Am Standort in Thuine sind auch die Fach-Pflegeeinrichtung St. Katharina sowie das Hospiz St. Veronika angesiedelt.
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