EN Storage: Aufklärung der Geschäftsvorgänge läuft
Enge Kooperation zwischen vorläufigem Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle und der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Die Aufklärung der Umstände, die zur Insolvenz
der EN Storage GmbH geführt haben, läuft weiter. Der vom Amtsgericht
Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr.
Holger Leichtle von Schultze & Braun arbeitet dafür eng mit der
Staatsanwaltschaft Stuttgart zusammen. Der Geschäftsbetrieb bei EN
Storage ist eingestellt, die 76 Mitarbeiter erhalten Insolvenzgeld. Die
Höhe des Schadens dürfte sich ersten Schätzungen zufolge auf mindestens
90 Millionen Euro belaufen.
EN Storage hatte als Geschäftsmodell
angegeben, international tätigen Firmen, Industrieunternehmen und
staatlichen Nutzern als Dienstleister unternehmenseigene
IT-Infrastruktur zur Datenspeicherung bereitzustellen. Das Geld für den
Aufbau der notwendigen Server-Infrastruktur sammelte EN Storage bei mehr
als 2000 Anlegern ein, die Unternehmensanleihen mit einer versprochenen
Verzinsung von – je nach Laufzeit der Anleihe – 5,6, 6,8 oder 7 Prozent
zeichneten oder sogar direkt in Server investierten. Der Mindesteinsatz
betrug 1000 Euro.
Das vorhandene Firmenvermögen und eventuell
auf Servern gelagerte Kundendaten hat der vorläufige Insolvenzverwalter
noch am Tag seiner Bestellung gesichert. „Es kann kein Vermögen mehr aus
der Masse abfließen. Die Daten sind vor fremdem Zugriff geschützt.
Gleichzeitig arbeiten wir derzeit die Geschäftsvorgänge auf, um
gegenenfalls verschobenes Vermögen in die Masse zurückzuholen oder
Ansprüche geltend zu machen“, erklärt Leichtle. Dafür hat er
Forensik-Spezialisten von Schultze & Braun zu dem Verfahren
hinzugezogen.
„Stand heute müssen wir aber davon ausgehen, dass
ein Großteil des ausgewiesenen Geschäfts gar nicht exisitierte und dass
die Gelder der Anleger nicht in die versprochene Infrastruktur
investiert wurden. Gleichzeitig ist es wohl so, dass die wenigen
vorhandenen Server nicht einzelnen Direktinvestoren zugeordnet werden
können, wie das Unternehmen dies ursprünglich zugesichert hatte“,
konstatiert Leichtle.
Die geschädigten Anleihegläubiger müssen
nun ihre offenen Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die
vom Gericht voraussichtlich zum 2. Mai angeordnet wird, beim
Insolvenzverwalter anmelden. Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht
möglich. Sollten die Anleihegläubiger in der Anleihegläubigerversammlung
einen sogenannten gemeinsamen Vertreter wählen, wird dieser
stellvertretend für alle Anleihegläubiger die Forderungen zur Tabelle
anmelden. Am Ende des Verfahrens erhalten die Gläubiger dann eine
Ausschüttung auf ihre Forderungen in Höhe der Insolvenzquote. Diese
steht erst gegen Ende des Verfahrens fest, seriöse Schätzungen sind
hierzu aktuell nicht möglich. Anleger, die direkt in Server investiert
haben, müssen ihre Forderungen ebenfalls zur Insolvenztabelle anmelden.
Der
vorläufige Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass für die Sicherung
von Vermögenswerten und das Durchsetzen von Ansprüchen der EN Storage
sowie für die Durchsetzung von Gesamtschadensansprüchen einzig und
allein der Insolvenzverwalter zuständig ist. Dabei werde er sich mit dem
noch zu wählenden gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abstimmen.
Ansprüche wegen Individualschäden gegen Beteiligte können zwar von
jedem geschädigten Anleger individuell geltend gemacht werden. Jedoch
bleibe einzelnen Gläubigern ein Direktzugriff auf Vermögensgegenstände
der EN Storage verwehrt; dies sei dem Insolvenzverwalter vorbehalten.
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