Entscheidungen in Insolvenzverfahren EU-weit bindend
Die Insolvenz eines in Deutschland tätigen polnischen Bauunternehmens führte nun zum Urteil des europäischen Gerichtshofs das die Tragweite von Rechtsvorschriften im Insolvenzverfahren klarstellt.
Nach Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in einem Mitgliedstaat sind die zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats grundsätzlich verpflichtet, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dies
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