08.06.2009 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Erhöhtes Kurzarbeitergeld für Eltern

Erhöhtes Kurzarbeitergeld für Eltern


Neben der Bezugsdauer auf achtzehn Monate hat die Bundesregierung auch die Höhe des KUG verändert. Hierbei gelten zwei Leistungssätze: 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz) für Arbeitnehm

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