ERKO Insolvenz: Gute Nachrichten für ehemalige Arbeitnehmer
Sozialplan kann voraussichtlich vollständig erfüllt werden
Am 30. Juni 2019 war bei der insolventen ERKO Präzisions- und Steuerungstechnik GmbH Schluss. Der Geschäftsbetrieb musste endgültig eingestellt werden. Die intensiven Bemühungen der Insolvenzverwaltung, die nachhaltig auch von dem Hauptkunden des Unternehmens unterstützt wurden, scheiterten letztendlich an dem massiven konjunkturellen Einbruch der Automotive-Branche. Alle Investoren, mit denen zuvor aussichtsreiche Gespräche im Hinblick auf eine Übernahme und Fortführung des modernen Fertigungsbetriebes in Beuren geführt wurden, zogen ihr Interesse unter Hinweis auf die schlechte Situation sowie die negativen Entwicklungsprognosen in der Branche zurück. Durch die Insolvenzverwaltung wurde mit dem Betriebsrat, der durch Herrn Spitzbarth, dem 1. Geschäftsführer der IG Metall Nordhausen, unterstützt wurde, ein Sozialplan ausgehandelt. Allen Beteiligten war allerdings klar, dass es – wie in vielen Insolvenzverfahren – völlig unsicher war, ob Zahlungen an die Mitarbeiter aus dem Sozialplan überhaupt geleistet werden könnten.
Nunmehr können Dr. Kreuznacht und Spitzbarth, der auch als Vertreter der Arbeitnehmer Mitglied des Gläubigerausschusses ist, gemeinsam bekanntgeben, dass die Sozialplanforderungen der Arbeitnehmer voraussichtlich vollständig erfüllt werden können. Durch unterschiedliche Maßnahmen der Insolvenzverwaltung – insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung diverser Ansprüche – gelang es, die Insolvenzmasse in einem Umfang anzureichern, die dieses ermöglicht.
Dr. Kreuznacht und Spitzbarth führen übereinstimmend hierzu aus: „Es ist keineswegs selbstverständlich, dass in Insolvenzverfahren ausgehandelte Sozialpläne vollständig erfüllt werden können. Insofern sei es sehr erfreulich, dass die Mitarbeiter nunmehr für die bis zuletzt geleistete Arbeit eine wirtschaftliche Anerkennung erhalten, die durch die Zahlungen aus dem Sozialplan erbracht wird. Darüber wird jeder Mitarbeiter noch vor dem Jahreswechsel durch ein persönliches Anschreiben in Kenntnis gesetzt.“
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.