22.09.2008 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Erste Anforderung beim Bürgen in masseloser Insolvenz rechtsmissbräuchlich

Erste Anforderung beim Bürgen in masseloser Insolvenz rechtsmissbräuchlich

Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese erste Anforderung ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Bürgschaftsgläubiger sich in masseloser Insolvenz befindet oder der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.


Ist eine "Bürgschaft auf erstes Anfordern" zwischen Bürgschaftsgläubiger und Bürge vereinbart, so ist der Bürge grundsätzlich verpflichtet, die Zahlung sofort bei der ersten Anforderung zu l

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