Erwin Gronemeier startet Sanierung in Eigenverwaltung
Die Geschäftsführung der Erwin Gronemeier GmbH & Co. KG hat am 15.08.2023 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft beim Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270b Insolvenzordnung (InsO) gestellt.
Ziel der Eigenverwaltung
ist es, das Unternehmen entweder über einen Insolvenzplan zu sanieren oder
alternativ auch nach einer erfolgten Sanierung auf einen neuen Eigentümer zu
übertragen. Dabei wird der Geschäftsbetrieb der Erwin Gronemeier GmbH & Co.
KG durch die Geschäftsführer unter Aufsicht des vom Gericht bestellten
Sachwalters Herr Stefan Meyer aus der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH in
vollem Umfang fortgeführt.
Die Geschäftsführung ist weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Bei der
Restrukturierung stehen der Geschäftsführung Herr Rechtsanwalt Philipp Korn von
der Kanzlei Korn & Partner aus Iserlohn und Herr Rechtsanwalt Dr. Martin
Plappert von der Kanzlei Bergfeld & Partner aus Lüdenscheid als
Spezialisten in Restrukturierungs- und Insolvenzfällen in allen rechtlichen Angelegenheiten
zur Seite.
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