ESPRIT: Gericht ordnet vorläufige Eigenverwaltungsverfahren an
Das Amtsgericht Düsseldorf hat vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der ESPRIT Europe GmbH, Ratingen, sowie bei sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften von ESPRIT gemäß § 270 b Insolvenzordnung angeordnet.
Wie bereits mitgeteilt, ist es das Ziel der Verfahren, das maßgeblich aus Deutschland geführte europäische Geschäft von ESPRIT zu restrukturieren und zukunftsfähig neu aufzustellen. Von den Maßnahmen direkt betroffen sind 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kopfzahl); diese erhalten für die Monate Mai, Juni und Juli Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist derzeit für den 1. August 2024 geplant.
Der Geschäftsbetrieb bei ESPRIT wird bis auf Weiteres vollständig fortgesetzt. Alle Stores bleiben geöffnet. Über die Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen auf einzelne Stores können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.
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