ESUG: Der vorläufige Gläubigerausschuss
Die Stärkung der Gläubiger im Insolvenzverfahren ist einer der wesentlichen Punkt des ESUG. Markantester Punkt: Der vorläufige Gläubigerausschuss kann die Auswahl des Insolvenzverwalters entscheidend beeinflussen.
Das Insolvenzgericht entscheidet über die möglichen Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses auf Grundlage des vom Schulder vorgelegten vollständigen Gläubigerverzeichnisses. In diese
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