28.03.2012 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

ESUG: Der vorläufige Gläubigerausschuss

ESUG: Der vorläufige Gläubigerausschuss

Die Stärkung der Gläubiger im Insolvenzverfahren ist einer der wesentlichen Punkt des ESUG. Markantester Punkt: Der vorläufige Gläubigerausschuss kann die Auswahl des Insolvenzverwalters entscheidend beeinflussen.


Das Insolvenzgericht entscheidet über die möglichen Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses auf Grundlage des vom Schulder vorgelegten vollständigen Gläubigerverzeichnisses. In diese

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