16.07.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

EU: Aktionäre stärker einbinden und neue Gesellschaftsrechtsform "SUP"

EU - Gesellschafts- und Insolvenzrecht

Die EU-Kommission will Aktionäre stärker einbinden und Mitspracherecht bei der Festsetzung von Vergütungen einführen. Schließlich schlägt die Kommission eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter, sog. Einpersonengesellschaften, vor. Demnach müssten EU-Staaten in ihrem nationalen Recht eine solche Gesellschaftsrechtsform vorsehen, für die EU-weit einheitliche Anforderungen gelten und die die gemeinsame Bezeichnung "Societas Unius Personae" (SUP) tragen würde. Die Mitgliedstaaten müssten zudem eine direkte Online-Eintragung von SUP zulassen. Das Mindestkapital für die Errichtung einer SUP betrüge 1 Euro.



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