EVAN Group plc leitet ein Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG ein
EVAN Group plc leitet angesichts der finanziellen Krise ein Restrukturierungsvorhaben nach den Regelungen des StaRUG ein
Die EVAN Group plc mit Sitz in Malta als Emittentin der 6,0 % Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19L426 / WKN:A19L42) ("EVAN-Anleihe") befindet sich in einer finanziellen Krise und hat heute als wesentlichen Schritt für eine Restrukturierung der EVAN-Anleihe die Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach Maßgabe des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes ("StaRUG") beim Amtsgericht Düsseldorf ("Restrukturierungsgericht") eingereicht. Die Restrukturierungsmöglichkeiten nach den Regelungen des StaRUG wurden zum 1. Januar 2021 vom Gesetzgeber in Deutschland eingeführt und ermöglichen einem Unternehmen, einen sogenannten Restrukturierungsplan, der der Sanierung dient, unter der Aufsicht des Restrukturierungsgerichts umzusetzen.
Die Finanzierungsstruktur der EVAN Group plc war so gestaltet, dass deutlich vor der Fälligkeit der EVAN-Anleihe am 31. Juli 2022 alle Bauprojekte bei den Konzernuntergesellschaften abgeschlossen und vermarktet sein sollten und aus den Übererlösen die Rückführung der EVAN-Anleihe und die Zahlung der noch ausstehenden Zinsen erfolgen sollte.
Entgegen der Planungen ist es zu erheblichen Bauverzögerungen gekommen. Im Bauprojekt in Berlin steht die Zahlung aus einem vertraglich vereinbarten Besserungsschein aus. Danach werden im Falle der Erteilung einer Baugenehmigung durch die Stadt Berlin Nachzahlungen fällig, die sich an der Größe der bebaubaren Wohnfläche ausrichten. EVAN Group rechnete mit einer Zahlung aus dem Besserungsschein schon weit vor Fälligkeit der EVAN-Anleihe. Das Bauprojekt in Würzburg belasteten massive Baumängel, deren Beseitigung sowohl zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Fertigstellung führte als auch zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Mängelbeseitigungen. Diese Gesamtumstände erforderten bereits umfangreiche Stützungsmaßnahmen durch die EVAN Group plc sowie deren Tochtergesellschaften.
Die Fertigstellung des Bauprojektes in Frankfurt hat sich sowohl im Planungs- als auch Ausführungsbereich verzögert und es besteht ein Um- und Neufinanzierungsbedarf. Nur bei einem positiven Verlauf der Um- und Neufinanzierung lassen sich Zahlungsflüsse an die EVAN Group plc darstellen, die diese benötigt, um die EVAN-Anleihe nebst Zinsen an die Gläubiger zumindest teilweise zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Restrukturierung der EVAN-Anleihe erforderlich. Die EVAN Group plc beabsichtigt daher, mit Hilfe eines Restrukturierungsplans die Forderungen der Gläubiger der EVAN-Anleihe so zu gestalten, dass die Projekte abgeschlossen und vermarktet werden können. Aus Sicht der Gesellschaft können so eine Insolvenz der Gesellschaft vermieden, die höchsten Werte für diese Projekte erzielt und somit das beste Ergebnis für die Anleihegläubiger erreicht werden. Hierzu sieht der mit der Anzeige an das Restrukturierungsgericht übermittelte Entwurf des Restrukturierungsplans insbesondere folgende Maßnahmen vor:
* die Herabsetzung des Gesamtnennwerts der ausstehenden EVAN-Anleihe von
22.778.000,00 Euro um 15.876.266,00 Euro auf 6.901.734,00 Euro, d.h.
eine Herabsetzung des Nennwerts je Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe
von 1.000,00 Euro auf 303,00 Euro;
* eine Verschiebung der Fälligkeit der bis zum 30. Juli 2022
(einschließlich) aufgelaufenen Zinsansprüche der Anleihegläubiger, die
erst fünf Monate nach Rechtskraft des Restrukturierungsplans fällig
werden sollen;
* eine Laufzeitverlängerung der EVAN-Anleihe bis zum 30. Juli 2024; sowie
* die Gewährung eines Besserungsscheins für die Anleihegläubiger, der aus
künftigen Liquiditätszuflüssen bedient werden soll und der Höhe nach je
Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe begrenzt auf einen Betrag von
maximal 697,00 Euro begrenzt ist.
Zudem und hiervon unabhängig soll den Anleihegläubigern aufschiebend bedingt auf die Rechtskraft des Restrukturierungsplans angeboten werden, die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten ab Rechtskraft des Restrukturierungsplans für einen Kaufpreis in Höhe von 53 % des Nennwerts (entsprechend 530,00 Euro je Schuldverschreibung) zu erwerben.
Das Restrukturierungsgericht wird nun voraussichtlich zeitnah eine Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der EVAN-Anleihe einberufen. Diese Versammlung wird voraussichtlich Ende Juli 2022 stattfinden.
Anschließend wird das Restrukturierungsgericht einen Erörterungs- und Abstimmungstermin, in dem über den Restrukturierungsplan abgestimmt werden soll, bekanntgeben.
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